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Briefkastenfirma

Gründet ein Unternehmen in einem ausländischen Staat eine Kapitalgesellschaft, die selbständiger Träger von Einkommen und Vermögen (z. B. Holding-, Vermögensverwaltungs- und Finanzierungsgesellschaft) wird, spricht man von einer Basisgesellschaft. Um eine Briefkastenfirma handelt es sich in diesem Fall dann, wenn eine solche Gesellschaft weder eine aktive noch eine passive Tätigkeit ausübt. Die Motive, eine solche Firma zu gründen, liegen zum einen in den steuerrechtlichen Möglichkeiten, die manche Länder bieten. Zum anderen wird im Ausland oftmals auch die Anonymität des Kapitalgebers besonders geschützt.

 

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