Gefährliche Güter: Gebrauchsanweisung gleich lesen
München (dpa) - Die Gebrauchsanweisung gefährlicher Gegenstände soll unmittelbar nach dem Kauf gelesen werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az: 121 C 26450/06) hervor.
München (dpa) - Die Gebrauchsanweisung gefährlicher Gegenstände soll unmittelbar nach dem Kauf gelesen werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az: 121 C 26450/06) hervor.
Es wies die Klage eines Mannes ab, der beim Transport einer im Baumarkt gekauften Autobatterie den Boden des Fahrzeugs beschädigt und sich die Hände verätzt hatte. Die Batterie war bei der Fahrt umgefallen und die Säure ausgelaufen. Der Kläger hatte vom Baumarkt Schmerzensgeld und Schadenersatz gefordert. Die Richterin entschied einer Mitteilung zufolge, die Autobatterie sei ausreichend verpackt gewesen. Mit aufgedruckten Piktogrammen sei auf die Gefährlichkeit hingewiesen worden. Deshalb hätte der Käufer die Gebrauchsanweisung schon vor dem Transport lesen müssen.
Weitere Meldungen aus dem Verbraucherrecht
Der Tagesgeldkonto-Vergleich zeigt Ihnen, wo Sie die besten Zinsen auf Ihr Tagesgeldkonto bekommen und informiert Sie über die einzelnen Konditionen der Online-Direktbanken. [mehr...]
Mit der Wahl der richtigen Depotbank können Sparer mehrere Hundert Euro sparen. Je nach Anbieter fallen für Verwaltung und Wertpapierkäufe Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. [mehr...]
Beliebte Suchwörter
Jeder hat sich vermutlich schon einmal über seine Bank geärgert – hohe Kontoführungsgebühr, unzureichende Kundenberatung, schlechter Service,.... Sollte Ihre Unzufriedenheit jedoch länger andauern, sollten Sie einen Bankwechsel in Erwägung ziehen. In unserem Girokonto Vergleich haben wir für Sie die wichtigsten Konditionen von verschiedenen Banken aufgeführt.





